Das papierlose Büro – Teil 6
Die Dauer der Aufbewahrungspflicht Die Dauer der Aufbewahrungspflicht ist in Artikel 962 Obligationenrecht geregelt, nach dieser Vorschrift müssen Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Quittungen und Geschäftskorrespondenz während 10 Jahren aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Unterlagen entstanden sind, bzw. nach Löschung der Gesellschaft. Ausnahmen hiervon sind Mehrwertsteuerforderungen, diese Belege sind bis [...]