Unterlagen die aufbewahrt werden müssen
Heute kommen wir zu Frage, welche Unterlagen im Allgemeinen aufbewahrt werden müssen. Das Obligationenrecht macht hierzu in Artikel 957 folgende Angaben:
Bücher die nach Art und Umfang des Geschäfts nötig sind, um die Vermögenslage des Geschäfts, und die Schuld und Forderungsverhältnisse sowie die Ergebnisse des Geschäftsjahres festzustellen.
Dies ist sehr allgemein gehalten. In der Praxis wurde festgestellt, dass es sich dabei generell um folgende Unterlagen handelt, die in jedem Fall aufbewahrt werden müssen:
- Jahresabschluss (Rechnung, Bilanz, Jahresbericht)
- Buchungsbelege
- Geschäftsbücher
- Geschäftskorrespondenz
- Steuerunterlagen
Es ist für jedes Unternehmen individuell zu prüfen welche Unterlagen aufgehoben werden sollten bzw. müssen. Dies vor allem unter dem Hintergrund, dass die Unterlagen nicht weiter gelagert, sondern vielmehr vernichtet werden sollen. Hierzu sollte man erwägen zur Sicherheit einen juristischen Berater hinzu zu ziehen, der eine Prüfung der Unterlagen vornimmt.