Weshalb gibt es die Pflicht zur notariellen Beurkundung?
Das Gesetz erfordert diese notarielle Beurkundung bei bestimmten Verträgen und Urkunden. Hierbei besteht eine Gültigkeitsfunktion, das heisst, dass das Rechtsgeschäft ohne die notarielle Bestätigung nichtig ist. Eine solche kann nur durch einen in der Schweiz zugelassenen Notar vorgenommen werden.
Warnfunktion
Der Weg zum Notar, mit der Beratung, soll denjenigen, der das Geschäft eingeht zunächst warnen. Der Erklärende soll wegen der Risiken des Geschäfts vor übereilter Bindung geschützt werden und aufmerksam darauf werden, dass er eine bindende Verpflichtung eingeht.
Beweisfunktion
Ist der Ehe- und Erbvertrag oder andere Verträge notariell beurkundet, so stellt dies einen weitergehenden Beweis dar. Der Vertrag als Urkunden ausgestellt soll beweiskräftig darstellen, ob und mit welchem Inhalt das Geschäft zustande gekommen ist.
Beratungsfunktion
Der Termin im Notariat soll darüber hinaus eine sachkundige Beratung und Belehrung der Beteiligten sicherstellen. Diese Beratung beschränkt sich nicht nur auf das Geschäft selbst, sondern bezieht auch steuerliche und weitergehende rechtliche Folgen mit ein.