Patientenverfügung

Patientenverfügung 2022-08-26T13:33:24+01:00

Das am 01. Januar 2013 in Kraft getretene Gesetz sieht die uneingeschränkte Verbindlichkeit von Patientenverfügungen vor.

Patientenverfügungen müssen jedoch hinreichend konkret formuliert sein und der Wille des Patienten muss klar zum Ausdruck kommen.

Sie möchten mit einer Patientenverfügung vorsorgen? Wir helfen Ihnen gerne.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mithilfe einer Patientenverfügung kann eine urteilsfähige Person bestimmen, welche medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit wünscht und welche sie ablehnt. Falls sie selbst zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheiden möchte, kann die Person in einer Patientenverfügung auch eine andere Person benennen, die bei Urteilsunfähigkeit über die vorzunehmenden oder abzulehnenden medizinischen Massnahmen entscheiden soll.

Die Patientenverfügung muss schriftlich errichtet, datiert und unterschrieben werden.

Wozu braucht es eine notarielle Beurkundung?

Rufen Sie uns an, wenn wir Ihnen bei einer Errichtung unter die Arme greifen dürfen, sei es in rechtlichen Fragen rund um die Erstellung oder durch unsere notarielle Arbeit.

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