Gerne stellen wir Ihnen in unserem Notariat folgende Arten von Beglaubigungen aus:
Beglaubigungen von Unterschriften
Die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument, wird mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigt. Diese wird in unserem Notariat unterzeichnet und die Unterschrift von unserem Notariat anerkannt. Durch diese Amtshandlungerhalten haben Sie eine Bestätigung der Echtheit der Unterschriften. Unterschreiben Sie im Namen einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft, so bestätigen wir Ihnen ihre Zeichnungsberechtigung. Um Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Notariat vorzusprechen und eines der folgenden Ausweispapiere vorlegen:
- Pass
- Identitätskarte
- Ausländerausweis
Vergessen Sie nicht, das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.
Beglaubigungen von Kopien
Wir erstellen Ihnen gerne eine Kopie eines Original- Dokumentes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Da die Beglaubigung von Kopien eines bereits kopierten Dokumentes nicht möglich ist, bitten wir Sie, nur die Original Dokumente mitzunehmen.
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Fotografien, sowie zur Sicherung des Datums
Des Weiteren bestätigen wir die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Original Dokumenten, die Identität von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums auf einem uns vorgefertigtem Dokument vor.