Notariat im Überblick
Wofür brauche ich einen Notar?
Wer ein Testament oder einen Ehe- und Erbvertrag verfassen will oder eine Firma gründen möchte, der muss früher oder später einen Notar aufsuchen.
Wofür benötigt man allgemein einen Notar?
Für gewisse Verträge sieht das Gesetz eine zwingende notarielle Beurkundung vor, wie etwa bei der Erstellung eines Testamentes oder eines Ehe- und Erbvertrages. Dies zum Schutz beider Vertragsparteien. In solch wichtigen Vertragsgestaltungen gewährt der Notar Rechtssicherheit. Ein Notar ist sachkundig, unabhängig und neutral. Seine Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Vereinbarte Zahlungsansprüche in notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden. Ausserdem schützt die Beurkundung vor den Folgen übereilten Handelns.
Geht es auch ohne Notar?
Das Gesetzt sieht einige Rechtsgeschäfte vor, für die lediglich ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden muss oder wo sogar eine mündliche Vereinbarung gilt, dies ganz ohne Notar.
Bei anderen Geschäften, wie beispielsweise eine GmbH- oder AG- Gründung, reicht ein schriftlicher Vertrag jedoch nicht aus. Der Vertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Denn nur dann ist sichergestellt, dass sich keine Fehler eingeschlichen haben und beide Vertragsparteien den Vertrag auch unterschreiben wollten und über die Konsequenzen vom Notar informiert worden sind.
Häufig wird der Notar auch bei Willensvollstreckungen, also wenn eine Person gestorben ist und seine Erben die Erbschaft teilen wollen, angerufen. Die Erben wissen dann häufig nicht was zu tun ist, um das Erbe ordnungsgemäss aufzuteilen oder an die Erbschaft auf dem Bankkonto zu kommen.
Der Notar klärt auf und stellt den Willen fest
Die meisten Personen wissen, was sie vertraglich vereinbaren möchte, wissen aber nicht wie dies gesetzlich möglich ist. Sie erklären dem Notar dann welche Vorstellungen sie haben. Der Notar stellt den Willen der Parteien fest und klärt sich über Risiken und Lösungsvorschläge auf. Er formuliert den Vertragstext dann nach dem Willen der Parteien, aber eben gesetzlich Rechtskonform, so dass es später keine Möglichkeit gibt, den Vertrag für ungültig zu erklären. Bei einem gemeinsamen Beurkundungstermin wird der Vertrag von den Parteien unterschrieben und notariell beurkundet.
Peter und Jürgen wollen gemeinsam eine Firma, nämlich eine GmbH gründen und diese im Handelsregister eintragen lassen. Da sich aber beide nicht auskennen und es allerhand zu beachten gibt, rieten Freunde den beiden, sich doch mit einem Notar in Verbindung zu setzen. Er bereitet nicht nur die Gründungsurkunde vor und vereinbart einen Beurkundungstermin. Sondern er informiert sie auch über Steuerliche und Rechtliche Aspekte, die die beiden berücksichtigen müssen, wenn sie die GmbH gründen wollen.