Vorschriften zur Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Belegen
a) Handelsrechtliche Vorschriften zu Aufbewahrung
Die gesetzlichen Grundlagen, die sich hauptsächlich mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen befassen, sind der Artikel 957 und der Artikel 962 Obligationenrecht, sowie die seit dem 1. Juni 2002 gültige Geschäftsbücherverordnung (GeBüV).
b) Weitergehende mehrwertsteuerliche Bestimmungen
Das Mehrwertsteuergesetz enthält verschiedene Bestimmungen in bezug auf die Aufbewahrung, welche über die handelsrechtlichen Vorschriften hinausgehen. Hierbei handelt es sich vor allem um Artikel 58 Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes, aber auch in Teil 6, Wegleitung, der Einkommenssteuerverordnung, wurden verschiedene Bestimmungen zur Buchführung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Belegen erlassen, welche über die Vorschriften des Obligationenrechtes und der Geschäftsbücherverordnung hinaus gehen.