Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 12
Die Rechnung kann man auch später stellen. Grundsätzlich können Handwerkerrechnungen und Honorarrechnungen auch noch bis zu 5 Jahren nach Erbringung der Leistung gestellt werden, ohne das die Verjährung eingetreten ist. In diesem Zeitraum ist der Schuldner weiterhin verpflichtet die Rechnung zu begleichen. Einrede der Verjährung Wird die Rechnung erst nach Ablauf von 5 Jahren [...]