Warum gibt es Zeugen und was sind die Voraussetzungen?
Bei Erbverträgen und Testamenten, die notariell beurkundet werden, ist es gesetzlich Pflicht, dass zwei Zeugen anwesend sind. Diesen beiden Zeugen hat der Erblasser unmittelbar nach der Datierung und Dateizeichnung in Gegenwart der Urkundsperson zu erklären, dass er die Urkunde gelesen habe und dass sie seine letztwillige Verfügung enthalte. Die Zeugen bestätigen mit ihrer Unterschrift auf [...]