Was ist eine Beglaubigung und was ist eine Apostille?

Advokatur-Klug-16Beglaubigung

Grundsätzlich kann man sagen dass eine Beglaubigung eine notarielle Bestätigung der Urkundsperson, also einem Notar oder einer Notarin auf einem Dokument ist.
Hierbei können verschiedene Arten von Beglaubigung vorgenommen werden:

1) Beglaubigung einer Unterschrift
Das beste Beispiel für die Beglaubigung einer Unterschrift, ist die Erstellung einer Vollmacht für eine andere Person. Die Person die jemand anderen bevollmächtigen möchte bringt das Vollmachtsdokument mit und muss diese vor Ort, vor den Augen des Notars unterschreiben. Ebenfalls muss er seinen Ausweis vorweisen, damit geprüft werden kann, ob es sich auch um den tatsächlichen Vollmachtgeber handelt. Danach bestätigt der Notar die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Vollmachtgebers.

2) Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift
Teilweise muss man bei Bewerbungen um Arbeitsstellen oder Studienplätzen beglaubigte Zeugniskopien vorlegen. Zur Erstellung einer beglaubigten Kopie, muss man das Originalzeugnis mitbringen und der Notar erstellt selbst eine Kopie davon, im Anschluss bestätigt der Notar, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

3) Beglaubigung eines Auszugs
Häufig sind Dokumente mit rechts erheblichen Inhalt bei Ämtern und Behörden hinterlegt, wie etwa ein Grundbuchauszug oder ein Handelsregisterauszug. Von diesen Dokumenten kann man einen beglaubigten Auszug beim jeweiligen Amt anfordern.

4) Beglaubigung eines Datums
Dies ist die seltenste Form einer Beglaubigung, jedoch kann es manchmal wichtig sein ein Datum zu bestätigen. So kann der Notar, dem ein Dokument vorgelegt worden ist darauf beglaubigen wann und durch wen ihm dieses Dokument vorgelegt wurde.
Beglaubigungen sind nur durch zugelassene Notare möglich. Generell findet eine Prüfung der Inhalte der Dokumente durch den Notar nie statt und wird somit mit der Beglaubigung auch nicht bestätigt.

Apostille
Die Apostille, auch Überbeglaubigung genannt, wird manchmal von den meisten ausländischen Behörden, der Mitgliedländer des Haager Übereinkommens, im Rahmen der Beglaubigungen verlangt. Dabei bestätigt die Apostille, dass der Notar in der Schweiz zugelassen ist und er die Beglaubigungen für die Schweiz durchführen durfte.
Durch eine Beglaubigung mit Apostille, können Sie Ihre Dokumente somit rechtswirksam erstellen.

 

Für die Informationen also Video, klicken Sie hier.

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2017-06-29T17:02:05+01:00 29. Januar 2016|Notariat|

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