Lautet Ihr Guter Vorsatz: Kundenbonität besser prüfen?

offene rechnungenWenn die Buchhaltung des Vorjahres abgeschlossen wird, kommt nicht nur immer schönes zum Vorschein, manchmal sind es auch unbezahlte Rechnungen von Kunden, die einem zum Guten Vorsatz für das neue Jahr bringen.

Vorgängig Bonität prüfen

Viele Firmen sind dazu übergegangen schon die Bonität von potentiellen Kunden zu prüfen, sobald ein Vertragsabschluss ansteht. Am zuverlässigsten ist es dabei einen Auszug aus dem Betreibungsregister am Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Schuldners einzuholen.

Dazu ist dem Betreibungsamt lediglich ein Interesse an der Betreibungsauskunft glaubhaft zu machen. Die anstehende Geschäftsbeziehung ist hierfür ausreichend und muss durch ein Dokument nachgewiesen werden.

Aus dem Betreibungsregisterauszug ist erkennbar, ob es die letzten 5 Jahre eine Betreibung gegen die Firma gegeben hat. Sollten Betreibungen eingetragen sein, dann ist es empfehlenswert, die Geschäftsbeziehung zu überdenken.

Sollte es verpasst worden sein, die Bonität vorab zu prüfen und die Rechnung bleibt unbezahlt, so bleibt nur das Betreibungsverfahren einzuleiten.

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2017-06-29T17:02:05+01:00 5. Januar 2016|Forderungsmanagement|

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