Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 7

Gelten nur schriftlich geschlossene Verträge?

AbmahnungIn der heutigen Zeit werden immer mehr Verträge schriftlich geschlossen. Schnell kommt man dann zu dem Ergebnis, das mündlich vereinbartes nicht gilt.

 

Grundsätzliches zum Vertragsschluss

Damit ein Vertrag zustande kommt, bedarf es eines Angebotes und einer Annahme. Diese nennen sich auch Willenserklärungen und müssen genau deckungsgleich sein. Nur dann ist der Vertrag zustande gekommen.

 

Verschiedene Varianten der Vertragsannahme

Diese Willenserklärungen können beide mündlich, also auch telefonisch, aber auch auf dem elektronischen Weg wie etwa per E-Mail ausgetauscht werden. Aber manchmal finden solche Erklärungen auch ohne eine Kommunikation statt, dies nennt man dann konkludent.

 

Beispiele für konkludenten Vertragsschluss

Im täglichen Leben schliessen wir häufig konkludente Verträge, auch wenn uns dies häufig nicht so bewusst ist. Wir nehmen die Zeitung aus dem Regal und legen der Verkäuferin den entsprechenden Betrag auf den Tisch und verlassen das Geschäft. Ohne ein Wort zu wechseln wurde ein Kaufvertrag über die Zeitung abgeschlossen. Somit kann ein Vertrag auch ohne eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden.

 

Warum werden denn noch so viele Verträge überhaupt schriftlich geschlossen?

Bei kleinen Rechnungsbeträge lohnt es sich nicht einen Vertrag abzuschliessen, ein Kassenbon ist da meist das höchste der Gefühle. Bei Verträgen mit höheren Beträgen oder komplexen Vereinbarungen ist es jedoch sinnvoll einen Vertrag abzuschliessen, da dieser bei Streitigkeiten später als Beweismittel gilt.

 

Ausnahmen

In einzelnen Fällen sieht es das Gesetz jedoch vor, das Verträge ausdrücklich schriftlich geschlossen werden müssen, oder sogar notariell beurkundet werden müssen, damit sie wirksam sind. Dies ist beispielsweise bei Grundstückskäufen der Fall.

 

Fazit:

Verträge können in jeder Form, mündlich, elektronisch oder schriftlich wirksam geschlossen werden. Nur in Ausnahmefällen bedarf es ausdrücklich einer notariellen Beurkundung, bzw. Schriftform.

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2017-06-29T17:02:03+01:00 16. Juni 2016|Forderungsmanagement|

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