Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 3

offene rechnungen

Erst muss man Mahnen, bevor man betreiben kann.

Viele Gläubiger gehen davon aus, dass man erst ein oder mehrmals eine Mahnung verschicken muss, bevor man ein Betreibungsverfahren einleiten kann.

 

Die Gepflogenheiten

Geschäftlich war es früher üblich, das man 3 Mahnungen verschickte, auch heute werden in vielen Unternehmen diese 3 Mahnstufen auch heute noch benutzt:

  • Freundliche Zahlungserinnerung ( Mahnung)
  • Energischer Hinweis, mit letzter Bitte zur Zahlung „Wir konnten immer noch keine Zahlung von Ihnen feststellen…“ ( Mahnung)
  • Unmissverständliche Aufforderung zur Zahlung mit Androhung des Rechtsweges ( und letzte Mahnung)

Rechtlich gesehen ist es jedoch keineswegs verpflichtend Mahnungen zu verschicken. Theoretisch kann man nach Ablauf der Zahlfrist sofort eine Betreibung oder eine Klage beim Gericht einreichen.

 

Worauf man jedoch achten sollte

Die Kosten für eine Klage bzw. ein Betreibungsverfahren muss der Gläubiger jedoch vorstrecken. Die kann die Gesamtrechnung schnell teuer werden lassen. Deshalb empfiehlt es sich zumindest eine Mahnung zu verschicken.

 

Vorteil und Nachteil schriftliche Mahnung

Der Vorteil einer schriftlichen Mahnung liegt darin, dass man einen Nachweis darüber hat, dass man sogar noch einmal schriftlich gemahnt hat. Der Nachteil ist, es entstehen wieder neue Kosten.

 

Vorteil und Nachteil telefonische Mahnung

Möglich ist auch, telefonisch nachzufragen. Diesem Gespräch muss sich der Schuldner dann stellen, was meist wirkungsvoller und effizienter ist. Problematisch ist hier jedoch später der Nachweis, dass man tatsächlich gemahnt hat.

 

Drohungen

Auch bei der Wortwahl der Mahnung sollte man sich Gedanken machen. Strafbar macht man sich nämlich, wenn man dem Schuldner droht. In diesem Fall könnte eine Nötigung gegeben sein.

Deshalb sollte man immer freundlich, aber bestimmt bleiben.

 

Fazit:

Mahnungen zeitnah und angemessen formuliert verschicken, damit die Rechnungen rasch beglichen werden.

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2017-06-29T17:02:04+01:00 2. Mai 2016|Forderungsmanagement|

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