Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 19

offene rechnungenEigentumsvorbehalte nützen doch nichts!

Viele Gläubiger sind der Meinung, dass Eigentumsvorbehalte zwar grundsätzlich nicht schlecht wären, aber im Endeffekt wahrscheinlich nichts bringen. Die Möglichkeit dieser Sicherungsinstrumente wird häufig vollkommen falsch eingeschätzt!

 

Wie erhält man einen Eigentumsvorbehalt?

Anders als beispielsweise in Deutschland, reicht es in der Schweiz nicht aus einen Eigentumsvorbehalt lediglich schriftlich miteinander zu vereinbaren. In der Schweiz muss der Vorbehalt des Eigentums an einer dem Erwerber übertragenen beweglichen Sache an dessen Wohnort in einem vom Betreibungsbeamten zu führenden öffentlichen Register eingetragen werden, damit der Eigentumsvorbehalt wirksam ist.

 

Welche Wirkung hat ein Eigentumsvorbehalt?

Ist ein Eigentumsvorbehalt für eine Sache eingetragen, so erwirbt der Käufer erst mit der Zahlung des gesamten Kaufpreises das Eigentum an der Sache. Dies bedeutet, dass der Verkäufer trotz Besitzübertragung an den Käufer weiterhin Eigentümer der verkauften Sache bleibt.

 

Was Kostet die Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes?

Viele Gläubiger denken, dass die Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes sehr teuer und damit zu aufwendig ist. Bei einer Restschuld der Kaufsache bis 1´000 Fr. kostet die Eintragung eine Gebühr in Höhe von 25 Fr. Bei einem Betrag zwischen 1´000-5´000 Fr. liegt die Gebühr bei 50 Fr. und bei einem Betrag über 5´000-10´000 Fr. liegt die Gebühr bei 60 Fr. bei allen Eigentumsvorbehalten die eingetragen werden, bei der die Restschuld einen Betrag über 10´000 Fr. ausmacht so beträgt die Gebühr sechs Promille, jedoch höchstens einen Gesamtbetrag von 150 Fr. So wird ersichtlich, dass die Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes nicht furchtbar kostspielig ist und es macht viel Sinn, da der Verkäufer trotz Übertragung der Sache weiterhin Eigentümer bleibt.

 

Fazit:

Möchten Sie eine Kaufsache bereits übertragen, obwohl Käufer den Kaufpreis nicht vollständig begleichen kann, so macht es durchaus Sinn für den Restwert des Kaufpreises einen sogenannten Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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2017-06-29T17:02:00+01:00 24. November 2016|Forderungsmanagement|

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