Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 17

Abmahnung

Verjährte Forderungen darf man beim Schuldner nicht mehr einfordern.

Viele Gläubiger gehen davon aus, dass sie die Forderung gegenüber dem Schuldner nicht mehr geltend machen dürfen, wenn diese bereits verjährt ist. Bei der Aufforderung zur Zahlung einer Forderung sollte man sich nicht endlos lange Zeit lassen. Die regelmässige Verjährungsfrist von Forderungen beträgt fünf Jahre. Doch ist es generell nicht richtig, dass man die Forderung dann nicht mehr verlangen darf.

 

Wenn der Schuldner zahlt?

Auch wenn die Forderung verjährt ist, kann der Gläubiger den Schuldner auffordern die offene Rechnung zu bezahlen. Denn der Gläubiger hat bei einer verjährten Forderung zwar dann den Anspruch auf Zahlung des Rechnungsbetrages verloren, dieses Recht geht allerdings nicht vollständig unter. Der Schuldner kann lediglich durch Einwendungen geltend machen, dass die Forderung verjährt ist und diese kann dann gerichtlich nicht durchgesetzt werden. Macht der Schuldner jedoch die Einwendung nicht geltend und zahlt, so kann er selbst dann den geleisteten Betrag nicht zurückverlangen, wenn er erst im Nachhinein feststellt, dass die Forderung bereits verjährt ist.

 

Was bedeutet das genau?

Umgekehrt ist der Schuldner also nach Eintritt der Verjährung nicht mehr verpflichtet den Rechnungsbetrag zu leisten. Der Eintritt der Verjährung gibt dem Schuldner also ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht. Dies bedeutet, dass er die Rechnung nicht bezahlen muss. Verlangt man als Gläubiger dennoch vom Schuldner die Bezahlung der Rechnung, trotzdem die Verjährung bereits eingetreten ist, so kann er ihnen gegenüber der Einrede der Verjährung geltend machen. Wie bereits gesagt ist dann eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung nicht mehr möglich.

 

Fazit:

Achten Sie also darauf, dass sie vor Eintritt der Verjährung eine Betreibung eine Klage oder ähnliche rechtliche Schritte einleiten, die die Verjährung hemmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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2017-06-29T17:02:01+01:00 7. Oktober 2016|Forderungsmanagement|

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