Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 14

offene rechnungenVerzugszinsen gibt es ab dem Tag der Leistungserbringung!

Häufig sind Gläubiger der Meinung, dass sie Verzugszinsen bereits ab dem Tag verlangen können, ab dem sie die Leistung erbracht haben für die sie nunmehr die Zahlung verlangen. Dies ist jedoch falsch und kann bei Eingabe in der Betreibung zur Zurückweisung führen.

 

Ab wann entstehen Verzugszinsen?

Die Verzugszinsen heißen so, weil sie vom Kunden erst dann verlangt werden können, wenn sich dieser mit seiner Leistung in Verzug befindet. Hat man vertraglich vereinbart man die Zahlung der Leistung stattzufinden hat, befindet sich der Schuldner am darauffolgenden Tag bereits in Verzug. Wurde nicht vereinbart wann die Zahlung genau zu leisten ist, so wird der Kunde in Verzug gesetzt, wenn er eine Rechnung mit Zahlungsfrist erhält und diese Zahlfrist abgelaufen ist.

 

Wieviel Zins darf ich verlangen?

Sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zinssatz vereinbart wurde, beträgt der Verzugszinssatz 5 % p.a. zu berücksichtigen ist jedoch, dass das Schweizer Recht für Verzugszinsen ein Zinseszinsverbot hat.

 

Fazit:

Verzugszinsen können erst gefordert, wenn der Schuldner tatsächlich in Verzug geraten ist. Dies ist der Zeitpunkt wenn die Zahlung wirklich fällig ist.

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2017-06-29T17:02:02+01:00 15. September 2016|Forderungsmanagement|

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