
Die Verjährung der Forderung ist durch eine Mahnung unterbrochen.
In den meisten Fällen verjährt eine Forderung nach fünf Jahren. Wenn eine offene Rechnung nicht bezahlt wird, gehen viele Gläubiger davon aus, dass diese Verjährung durch Erstellung einer Mahnung unterbrochen ist. Dies ist jedoch falsch und kann fatale Folgen haben.
Wie unterbricht man eine Verjährung der Forderung?
Wann eine Verjährung unterbrochen ist, ist gesetzlich geregelt. Durch die Einleitung der Schuldbetreibung, durch die Einleitung eines Schlichtungsgesuches, durch Erhebung einer Klage oder durch die Eingabe im Konkurs für die Verjährung gehemmt.
Was passiert, wenn die Verjährung gehemmt wird?
Die Unterbrechung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist von neuem zu laufen beginnt. Die neue, nun als zweites anlaufende Frist, dauert genauso lange wie die erste, die nunmehr unterbrochen worden ist.
Eine Mahnung hemmt somit nicht?
Da die Einleitungen der oben genannten Verfahren abschliessend die Hemmung der Verjährung benennen, kann eine Mahnung somit die Verjährung nicht hemmen. Dies hätte zur Folge, dass die Verjährung eintreten würde und wenn die Forderung verlangt würde, könnte der Schuldner die Rückzahlung der Forderung mit Hinweis auf die Verjährung verweigern.
Fazit:
Eine Mahnung hemmt die Verjährung somit nicht, sie setzt den Schuldner lediglich in Verzug. Sind fast fünf Jahre seit dem Entstehen der Forderung vergangen, so sollte man schnell eine Betreibung, ein Schlichtungsgesuch, oder eine Klage erheben. Im Fall eines Konkurses muss man dringend die Forderung eingeben. Nur so kann die Verjährung gehemmt werden.
