Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 16

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Der Schuldner sitzt jetzt im Ausland, das Geld bekomme ich nie!

Häufig gehen Gläubiger davon aus, dass Schuldner im Ausland nicht greifbar sind. Früher war es tatsächlich so, das grenzüberschreitende Durchsetzungen einer Forderung eine mehr als mühsame Angelegenheit waren. Dies lag daran, dass früher inländische Urteile zuerst einmal in dem Vollstreckungsstaat, also dort wo der Schuldner neu sitzt, anerkannt werden und für vollstreckbar erklärt werden mussten.

 

Vollstreckung in der EU

Aufgrund neuerer gesetzlicher Regelungen ist es so, dass man Urteile die in der EU erfolgt sind auch in jedem anderen Mitgliedstaat der EU vollstrecken kann, da diese anerkannt sind. Hierfür benötigt man dann keine vollstreckbare Erklärung, insofern es sich um eine Geldforderung handelt.

 

Sitz des Schuldners

Weiss man also, wo der Schuldner sitzt und ist dieses Land ein EU Mitgliedstaat, so kann auch ein Schweizer Urteil gegen den Schuldner vollstreckt werden.

 

Fazit:

Stellen Sie fest, dass der Schuldner in der EU sitzt und haben sie bereits ein Urteil gegen ihn erlangt, so können Sie dies ohne weiteres mithilfe der ausländischen Gerichte gegen den Schuldner durchsetzen.

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2017-06-29T17:02:01+01:00 4. Oktober 2016|Forderungsmanagement|

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