Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 15

AbmahnungSchuldner weg gleich Geld weg?

Es gibt Schuldner die halten sich an Zahlungsvereinbarungen, dann gibt es jedoch auch solche, die ernsthafte Liquiditätsprobleme haben. Diese setzen meist alles daran, um sich so lange wie möglich vor der Zahlung der Rechnung zu drücken. Dann wird es schwierig die Forderung zurückzuholen!

 

Was kann man vorsorglich machen?

Bereits vor der Erbringung der Leistung sollten Sie sich nicht nur über die Identität, sondern auch über den Wohn- und genauen Geschäftsort ihres Kunden informieren. Im Zweifel holen Sie Bonitätsauskünfte ein und informieren sich so über die Zahlungsmoral des Schuldners. Sollten Sie sich auch dann noch Gedanken um die Seriosität des Kunden machen, so überlegen Sie sich lieber auf eine Lieferung zu verzichten, als nachher auf der Rechnung sitzen zu bleiben.

 

Unbekannt verzogen!

Dennoch kann es dann vorkommen, dass der Kunde sich zwischen dem Liefer- und dem Zahltermin aus der Affäre zieht, indem er einfach verschwindet. Sollte das Einwohneramt Ihnen dann mitteilen, dass er unbekannt verzogen ist und auch im Handelsregister keine neue Adresse der Firma hinterlegt sein sollte, so haben sie schlechte Karten.

 

Direktes Umfeld?

Dann bleibt ihnen nur noch die Möglichkeit im direkten Umfeld des Schuldners zu suchen. Hat er Verwandte bei denen er untergekommen sein könnte? Dabei sollten Sie sich überlegen ob sie ihre Zeit jedoch nicht besser investieren können, also gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

 

Fazit:

Holen Sie bereits bei Vertragsabschluss umfangreiche Informationen über ihren Schuldner ein, wie etwa Wohnort Geburtsdatum und genauen Sitz der Firma.

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2017-06-29T17:02:01+01:00 27. September 2016|Forderungsmanagement|

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