Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 11

Bonitätsauskünfte sind teuer und nur was für grosse Unternehmen.Abmahnung

Wenn sie einen Vertrag mit einem Kunden eingehen, dann ist dies jedes Mal so, wie wenn sie einen Kredit vergeben würden. Denn sie müssen darauf vertrauen können, dass der Kunde auch in der Lage ist, die Rechnung zu begleichen. Kreditgeber, wie etwa Banken prüfen in einem solchen Fall eingehend die Bonität des Kunden vor der Kreditvergabe.

 

Zahlungsfähigkeit prüfen!

Deshalb sollten auch sie nicht davor zurück schrecken eine Bonitätsauskunft über ihre Kunden einzuholen. Etwa bei www.creditreform.ch kann eine solche eingeholt werden. So können sie abschätzen, ob sie überhaupt mit dem Kunden einen Vertrag eingehen wollen und wenn, wie lang das Zahlungsziel gewählt wird.

 

Handelsregisterauskunft

Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, so kann ein Handelsregisterauszug (www.zefix.ch) schon Aufschluss darüber geben, ob die Firma bereits Konkurs angemeldet hat. Zudem kann ein Betreibungsregisterauszug eingeholt werden, dies für Unternehmen und Privatpersonen, so dass festgestellt werden kann, ob es bereits Betreibungen gegen den Kunden gibt.

 

Fazit:

Die Einholung von Bonitätsauskünften ist nicht nur etwas für grosse Unternehmen. Gerade wenn man vertrauensvoll auf Rechnung verschickt, sollte man auf solche Auskünfte nicht verzichten, wenn man Forderungsausfällen vorbeugen möchte.

 

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2017-06-29T17:02:03+01:00 8. August 2016|Forderungsmanagement|

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