Die 20 schlimmsten Mythen über das Forderungsmanagement – Teil 10

Wenn der Betreibungsregisterauszug keine Einträge hat, ist alles gut.mahnung3

Neben der Möglichkeit eine Bonitätsauskunft einzuholen, besteht noch die Möglichkeit einen Betreibungsregisterauszug zu verlangen.

 

Wie bekommt man einen Betreibungsregisterauszug?

Am Sitz der Firma oder am Wohnort einer Privatperson kann man beim Betreibungsamt einen sogenannten Betreibungsregisterauszug verlangen. Hierzu muss man einen entsprechenden Interessennachweis erbringen. Hat man vor einen Vertrag mit der Person zu schliessen, oder hast die Person offene Rechnungen, so gilt dies als Interessennachweis. Je nach Kanton und Umfang des Auszugs kostet der Betreibungsregisterauszug zwischen 25.00 und 45.00 CHF.

 

Was sagt der Betreibungsregisterauszug aus?

Wer eine Betreibung erhalten hat wird in das Betreibungsregister eingetragen, hier wird auch vermerkt, ob die Person die betriebene Forderung bezahlt hat oder nicht. Sind mehrere offene Forderungen hinterlegt, so sagt dies aus, dass der Kunde nicht sehr zahlungsfreundlich ist. In Betreibungsregisterauszug jedoch keine Betreibung eingetragen, so heisst dies noch lange nicht, dass der Schuldner keine Eintragung hat. Im Register sind nämlich nur solche Betreibung eingetragen, die nicht zwischenzeitlich gelöscht wurden bzw. solche die sich nur auf diesen Wohnkanton bezogen haben. Hat der Schuldner also seinen Wohnsitz gewechselt, so sind die alten Betreibungen nicht mehr ersichtlich.

 

Fazit:

Ein Betreibungsregisterauszug ist zwar ein Hinweis darauf, wie die Bonität des Kunden ist, aber es kann sein, dass er nicht vollständig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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2017-06-29T17:02:03+01:00 2. August 2016|Forderungsmanagement|

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