Die Inkassoabteilung unserer Anwaltskanzlei kennen schon die einen oder anderen. Wo es jedoch bei anderen Inkassobüros aufhört, nämlich im gerichtlichen Verfahren, geht es bei uns grad weiter.
Letzte Woche war ich bei einem Gerichtstermin im Glarnerland. Von meinem Klienten wurden mehrere tausend Franken gefordert. Eine Vertretung vor Gericht für meinen Klienten ist für mich kein Problem, da ich in der ganzen Schweiz als Rechtsanwältin zugelassen bin.
Die Forderung gegen meinen Klienten war vollkommen ungerechtfertigt, jedoch versuchte die Gegenpartei durch strategisches Argumentieren diese gegen meinen Klienten durchzusetzen. Vor dem Termin habe ich die Angelegenheit mit dem Klienten besprochen und alle Unterlagen angesehen, dabei ist mir aufgefallen das mein Klient ebenfalls noch eine Forderung gegen die klagende Partei hatte. Dies hatte mein Klient vor lauter Aufregung vollkommen vergessen.
Beim Gerichtstermin konnte durch mich nicht nur die geltend gemachte Forderung gegen meinen Klienten abgewiesen werden, sondern vielmehr konnte ich durchsetzen, dass mein Klient die offene Forderung die er noch gegen die klagende Partei hatte gleich einfordern konnte. Mein Klient war überglücklich.
Manchmal braucht es eben längere Wege, um ans Ziel zu kommen.
