Was ist eine Patientenverfügung?

Was ist eine PatientenverfügungSeit dem 1. Januar 2013 ist es möglich Patientenverfügung verbindlich zu erstellen. Eine urteilsfähige Person kann dabei bestimmen, welche medizinischen Massnahmen sie wünscht und welche sie abgelehnt. Sie kann also Anordnungen betreffend lebensverlängernder Massnahmen, aber auch Organentnahmen, sowie Verwendung ihres Leichnams zu Forschungszwecken treffen. Dies alles für den Fall, dass sie krankheitsbedingt selbst nicht mehr in der Lage ist diese Anordnungen mitzuteilen. Möchte diese Person die Entscheidungen jetzt nicht treffen, so kann sie auch eine andere Person benennen, die über die Durchführung der medizinischen Massnahmen entscheiden soll.

Die Patientenverfügung muss schriftlich errichtet, datiert und unterschrieben werden. Es ist empfehlenswert die Patientenverfügung notariell beurkunden zu lassen, da die Urkundsperson die Urteilsfähigkeit der verfügenden Person zum Zeitpunkt der Errichtung und Beurkundung abgeklärt. Dann kommen zum Zeitpunkt der Anwendung der Patientenverfügung schon gar keine Zweifel auf, ob die Person bei der Errichtung der Patientenverfügung urteilsfähig war.

 

Fazit:

Liegt die Patientenverfügung vor, so haben sich Ärzte und pflegende an die Vorgaben der Verfügung bzw. an die Angaben der in der Patientenverfügung benannten Person zu halten.

 

 

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2017-06-29T17:02:04+01:00 10. März 2016|Notariat|

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