Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Was ist bei einem Todesfall zu tunHäufig kommt der Tod eines nahen Angehörigen plötzlich und unerwartet, die Hinterbliebenen wissen dann häufig nicht was alles zu erledigen ist. Grundsätzlich sind nach dem versterben eines Angehörigen folgende Punkte zu erledigen:

 

  1. Regelung direkt nach dem Tod

Ist die Person zu Hause gestorben, so muss zunächst ein Arzt gerufen werden. Dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Im Anschluss wird die verstorbene Person in eine Aufbewahrungshalle überführt. In Einzelfällen wird ebenfalls die Polizei hinzugezogen.

Ist die Person in einem Spital oder in einem Heim verstorben, so verständigte das Pflegepersonal den Arzt und kümmert sich darum, dass die ärztliche Todesbescheinigung mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt an das zuständige Zivilstandesamt zugestellt wird.

Ist der Tod durch einen Unfall oder Suizid entstanden, so muss zwingend die Polizei hinzugezogen werden. Diese ziehen ebenfalls Ärzte bei, um die Todesursache zu klären.

 

  1. Zivilstandsamt

Im Weiteren muss das Zivilstandsamt spätestens zwei Tage nach dem Tod, von den Angehörigen über den Tod benachrichtigt werden, dieses informiert alle Amtsstellen über den Tod und trifft alle Vorkehrungen mit der Bestattung. Dieses prüft auch ob es Wünsche oder Weisungen des Verstorbenen gibt, liegen diese vor so werden sie berücksichtigt. Gibt es keine, so gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen. Dem Bestattungsamt bzw. dem Zivilstandesamt muss die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein, sowie die Meldebestätigung abgegeben werden.

Des weiteren muss dem Zivilstandesamt mitgeteilt werden, ob eine Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden soll und wie die Beerdigungen und auch die Todesanzeige gestaltet werden soll. Die Beisetzung wird mit Ihnen vorbereitet und das Zivilstandesamt unterstützt sie bei der Durchführung.

 

  1. Nachlass

Hat die verstorbene Person ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, so ist der Besitzer des Dokumentes verpflichtet, dies umgehend der sogenannten Nachlassbehörde abzugeben. Die zuständige Nachlassbehörde ist das Bezirksgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.

Die Auseinandersetzung der Erbschaft, also die Aufteilung von Bargeld, die Auflösung der Wohnung, sowie Übertragungen von Liegenschaften können und dürfen nur gemeinsam durch die Erbengemeinschaft durchgeführt werden. Gibt es Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft, so unterstützt sie ein eingesetzter Willensvollstrecker, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Nachlassbehörde.

 

Fazit:

Grundsätzlich ist es sinnvoll die Angehörigen darüber zu informieren, welche Wünsche und Vorstellungen man über die Bestattung, sowie die Abteilung hat. Damit unterstützt man nicht nur die Erben in der schwierigen Trauerphase, sondern geht auch sicher, dass der letzte Wille berücksichtigt wird.

 

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2017-06-29T17:02:04+01:00 9. März 2016|Notariat|

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