Falsche Angaben bei Google sind ein Graus. Bereits 2014 hat der Europäische Gerichtshof einen Entscheid getroffen, nach dem die Suchmaschine Google unter bestimmen Umständen verpflichtet ist, Informationen der User zu löschen.
Damals hat ein Spanier Klage gegen Google Inc. und Google Spanien, sowie gegen eine lokale Zeitung eingebracht. Bei einer Google Suche nach seinem Namen wurde damals ein Artikel angezeigt, in dem er in Zusammenhang mit einer gepfändeten Immobilie gebracht wird. Letztendlich gelangte die Sache vor dem EuGH (13. Mai 2014, C-131/12), der festlegte unter welchen Voraussetzungen sich Informationen aus Google entfernen lassen.
Wie ist das Urteil zu verstehen?
Man kann nach dem EuGH Urteil Informationen löschen, wenn:
- Google personenbezogenen Daten bearbeitet hat. Dies geschieht durch das Indexieren, Speichern und Zurverfügungstellen von Informationen.
- Der Anspruch auf Löschung muss dann bei der lokalen Google-Werbetochter geltend gemacht werden.
- Der Suchmaschinenbetreiber ist zur Wahrung der in der Datenschutzrichtlinie vorgesehenen Rechte verpflichtet, Ergebnisse von der Ergebnisliste zu entfernen, bei Suche nach dem Namen einer Person angezeigt werden und zwar auch dann, wenn der Name oder die Informationen auf den Zielseiten noch online sind und/oder dort rechtmässig sind.
- Im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie den Schutz personenbezogener Daten kann man verlangen, dass die betreffende Information der breiten Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
- Anders kann dies allenfalls sein, wenn es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt (Politiker, Schauspieler, etc.)
Für Privatpersonen ist die Löschung nicht so einfach Google reagiert nur langsam und auch ist eine Löschung nicht immer garantiert. Wir haben schon mehrfach Löschungen für Klienten durchsetzen können.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Vergessen!
