Die Fotografin Petra Bork lässt derzeit auch in der Schweiz wegen unerlaubter Verwendung von ihrem geschützten Bildmaterial, vor allem wegen fehlender Urheberkennzeichnung nach § 13 Urhebergesetz (UrhG) durch Rechtsanwalt Schlösser abmahnen. Bei den Bildern handelt es sich um Werke die auf Internetplattformen wie zum Beispiel Pixelio, Fotolia, Aboutpixel oder ähnlichen zur „freien Nutzung“ angeboten werden. Dabei sollen die abgemahnten Personen mit Sitz in der Schweiz auf ihren Webseites die Bilder an denen Petra Bork angeblich die Veröffentlichungs-, Verbreitungs-, Nutzungs- oder Verwertungsrechte inne hat, unerlaubt ohne die erforderliche Urheberbezeichnung veröffentlicht haben.
In den Mahnschreiben wird nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der sich die abgemahnten Personen verpflichten sollen es ab sofort zu unterlassen, ohne Zustimmung der Rechteinhaberin die von dieser hergestellten Lichtbilder und Lichtbildwerke für die Verwendung als Bild oder sonst für Internetseiten ohne Quell- bzw. Urhebervermerk zu verwenden und auch sonst ohne Quell- bzw. Urhebervermerk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Sondern zudem wird auch noch die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 570 € und zusätzlich ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 600 € gefordert.
Falls auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, finden Sie Tipps zur Vorgehensweise in unserem folgenden YouTube Video: https://www.youtube.com/watch?v=oJOO8nKDsMQ
