Die Sommerferienzeit ist angebrochen. In der gleichen Zeit, zwischen dem 15. Juli bis zum 15. August sind jedes Jahr in der Schweiz Gerichtsferien.
Gerichtsferien
Was bedeutet denn Gerichtsferien? In dieser Zeit sind die Gerichte nicht geschlossen, sonder die Zeit wird von den Mitarbeitern der Gerichte genutzt, um Gerichtsfälle voranzutreiben und abzuarbeiten.
Fristen
In der Zeit vom 15. Juli bis zum 15. August stehen die meisten Fristen still und nur in dringenden Fällen werden Gerichtsverhandlungen durchgeführt und dies auch nur mit Zustimmung der Parteien.
Lediglich bei vorsorglichen Massnahmen, im summarischen und im Schlichtungsverfahren stehen die Fristen nicht still. Grundsätzlich muss das Gericht die Parteien aber informieren, falls eine Frist während der Gerichtsferien läuft.
Betreibungsferien
Die Betreibungsferien dürfen nicht mit den oben genannten Gerichtsferien verwechselt werden. Die Betreibungsferien sind nicht nur wesentlich kürzer, nämlich vom 15. Juli bis zum 31. Juli, sondern während der Betreibungsferien dürfen auch keine Betreibungshandlungen wie etwa die Zustellung eines Zahlungsbefehls oder eine Pfändung vorgenommen werden. Lediglich das Arrestverfahren stellt eine Ausnahme dar, dieses darf auch während der Betreibungsferien durchgeführt werden.
Fazit: Genau zwischen Betreibungsferien und Gerichtsferien unterscheiden. Im Zweifel genau abklären, ob und wann eine Frist abläuft.