Das papierlose Büro – Teil 9

Elektronische DatenablageDie Risiken bei der elektronischen Aufbewahrung

Die grössten Risiken bei der eletronische Aufbewahung liegen in der falschen Sicherung der Daten. Hierfür ist allein der Aufbewahrungspflichtige verantwortlich, auch wenn er die Datensicherung an einen Dritten deligiert. Bei der Datensicherung ist er in der Plicht regelmässig alle Daten auf Integrität und Lesbarkeit zu überprüfen.

Eine Datenmigration ist zulässig, wenn die Vollständigkeit, Richtigkeit, sowie die Verfügbarkeit und Lesbarkeit gwährleistet ist.

Nimmt man diese Pflichten nicht ernst, so besteht die Gefahr einer Strafbarkeit wegen einer Pflichtverletzung.

  • Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB)
  • Ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB)
  • Konkurs- und Steuerdelikte
  • Privatrechtliche Risiken (Garantieleistungen, Forderungen, etc.)

Ziehen Sie lieber einen juristischen Berater hinzu, der Sie in der Form und Art der Ablage berät und suchen sich ein Softwareunternehmen, dass die entsprechende Software für Sie anbietet.

 

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2017-06-29T17:02:06+01:00 20. November 2015|IT-Recht|

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