Wichtiger Hinweis für unsere Klienten, die noch im Dezember 2016 Eintragungsgeschäfte für das Handelsregister bei uns beurkunden möchten:
Sie haben eine Gründung eine GmbH oder AG noch in diesem Jahr vor? Oder möchten einen Sitzwechsel eintragen lassen? Dann berücksichtigen Sie bitte für alle Geschäfte die das Handelsregisteramt betreffen folgende Mitteilung:
Das Handelsregisteramt St. Gallen hat uns folgendes mitgeteilt:
„Eintragungsgeschäfte, welche noch im Dezember 2016 im Handelsregister Kanton St. Gallen eingetragen werden sollen, müssen bis spätestens Mittwoch, 14. Dezember 2016 (Eingang bzw. Scandatum Amt für Handelsregister und Notariate St. Gallen) eintragungsfähig beim Handelsregister eingereicht werden.
Später eingegangene Geschäfte werden im Rahmen unserer Kapazitäten rasch möglichst bearbeitet.“
Damit die Beurkundungen entsprechend bei uns vorbereitet werden können, möchten wir unsere Klienten bitten, alle Anfragen bezüglich Beurkundungen, die noch in diesem Jahr eingetragen werden müssen bis spätestens Freitag, 02. Dezember 2016 an uns mitzuteilen.
Gerne kümmern wir uns dann schnellstmöglich, um eine Eintragung.