Fussball EM und Arbeitsrecht – Meine Rechte und Pflichten als Fussball Fan – Teil I

Fanzone - Shopping ArenaDie Fussball EM hat begonnen und die Spielzeiten sind nicht für alle Arbeitnehmer angenehm. Ob das Spiel nun während der Arbeitszeit beginnt oder der Abend spät und feucht fröhlich wird. Hier stellen sich arbeitsrechtlich einige Fragen, wie etwa, ob man das Spiel während der Arbeitszeit verfolgen darf oder was passiert, wenn man am nächsten Tag zu „krank“ ist um zur Arbeit zu gehen.

 

Darf ich die EM-Spiele in der Firma ansehen?

Für einige Fussballjünger ist es unverständlich, aber es ist wirklich so: Währen der Arbeit muss tatsächlich auch gearbeitet werden! Das bedeutet, dass es nicht erlaubt ist währen der Arbeit das Fussballspiel auf einem Fernseher oder im Internet mitzuverfolgen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber eine ausdrückliche Genehmigung dazu erteilt hat. Deshalb ist es empfehlenswert vor den Spielen mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen und sich eine solche Bestätigung im Zweifel auch schriftlich geben zu lassen.

 

Was ist mit dem hören des Spieles im Radio?

Bei Radio und Live Ticker hingegen scheiden sich die Geister. Ganz streng genommen ist es nicht erlaubt. In einigen Betrieben ist es auch ausserhalb der EM erlaubt am Arbeitsplatz Radio zu hören. Ist dies jedoch sonst nicht der Fall, wird gegen das Radio hören währen der EM solange nichts einzuwenden sein, insofern die Art der Arbeit oder eventueller Kundenkontakt dies zulassen. Zudem sollten sich Arbeitskollegen durch die Lautstärke nicht gestört fühlen. Einen Anspruch darauf Radio hören zu dürfen hat man jedoch nicht.

 

Darf ich das Spiel über Liveticker im Internet oder auf dem Handy verfolgen?

Hier kommt es darauf an, wie die private Nutzung des Internets und des privaten Handys sonst während der Arbeitszeit geregelt ist. Erlaubt der Arbeitgeber dies, so ist die Nutzung in geringem Umfang erlaubt, dies bedeutet jedoch nicht, dass während der Arbeitszeit ein ganzes Spiel angesehen werden kann. Also auch hier gilt, zunächst den Arbeitgeber um eine Erlaubnis bitten oder gleich ganz freu nehmen.

 

Und wenn auch alle Arbeitskollegen das Spiel sehen wollen?

Auch das ist kein Grund keine Arbeit zu leisten. Möchte man gemeinsam das Spiel ansehen, so muss man auch in diesem Fall den Arbeitgeber vorab bitten seine Genehmigung dazu zu erteilen.
Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung oder gar eine Kündigung!

 

Fazit: Wer frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber sucht und seine Genehmigung einholt geht auf Nummer sicher und kann die EM in vollen Zügen geniessen.

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2017-06-29T17:02:03+01:00 20. Juni 2016|Arbeitsrecht|

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