Weihnachtsdekoration löst Nachbarschaftsstreit aus

Weihnachtsdekoration löst Nachbarschaftsstreit ausOh du fröhliche, oh du selige… Leider nicht immer. Auch bei Weihnachtsdekoration gibt es verschiedene Geschmäcker. Häufig löst die weihnachtliche Dekoration dann Ärger aus, wenn sich die Nachbarschaft dadurch gestört fühlt.

Wieviel Deko ist erlaubt? Generell können Mieter und Eigentümer in ihren Wohnungen dekorieren, soviel sie wollen, wenn aber Töne, Gerüche oder Licht nach Aussen dringt, muss auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Generell ist Weihnachtsdekoration auf dem Balkon und elektrische Beleuchtung an Häusern und Wohnungen kein Problem. Hierin ist keine Pflichtverletzung zu sehen.

Blinkt der Weihnachtsschmuck jedoch oder ist besonders grell, so ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und der Schmuck in jedem Fall ab 22.00 Uhr auszuschalten.

Mieter sollten darauf achten, dass beim befestigen des Schmuckes keine Schäden am Haus oder der Wohnung verursacht werden, die Kosten hierfür hätte er dem Vermieter zu ersetzen.

Andererseits muss der Schmuck so gut befestigt werden, dass auch bei starkem Wind ein herabfallen und damit Schäden an Personen und Fahrzeugen verhindert ist.

Frohes Dekorieren …

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2017-06-29T17:02:06+01:00 25. November 2015|Advokatur|

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