Unterhaltspflicht für Eltern in Deutschland

Unterhalt und AlimenteIn letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass in der Schweiz lebende Personen, von Sozialämtern in Deutschland angeschrieben werden, weil sie ihre bedürftigen Verwandten in Deutschland unterstützen sollen. Ob Angehörige verpflichtet sind, ihre Verwandten finanziell zu unterstützen, wird in diesem Artikel geklärt.

 

Grundsätzliches

Anders als in der Schweiz sind Angehörige in Deutschland verpflichtet, ihren Familienmitgliedern Unterhalt zu leisten, wenn diese selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren finanziellen Pflichten nachzukommen. Daran ändert auch nichts, wenn die Angehörigen ihren Sitz in der Schweiz haben oder auch die Schweizer Nationalität angenommen haben.

Immer wieder kommt es dann vor, dass Personen von Sozialbehörden Schreiben erhalten, in denen sie aufgefordert werden, Auskunft über die finanziellen Verhältnisse von sich selbst und ihrer Ehepartner zu erteilen. Dann kommt die Frage auf, ob sie verpflichtet sind Auskunft zu geben oder sogar in die Haftung genommen werden können, den Unterhalt bezahlen.

 

Grenzüberschreitendes Recht

Grundsätzlich ist zu sagen das schweizer Recht nicht angewendet werden kann, denn massgeblich für den Unterhaltsanspruch ist das Land, in dem die hilfsbedürftige Person lebt. Demnach richtet sich der Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht.

Nach deutschem Recht gibt es eine sogenannte Verwandtenunterstützungspflicht, nach der Verwandte in auf- und absteigender Linie (Grosseltern, Eltern, Kinder, Enkel) gegenseitig dazu verpflichtet sind, sich finanziell zu unterstützen, wenn die Person selbst für den Unterhalt nicht mehr aufkommen kann.

Muss dann der Staat mit Sozialhilfe einspringen, wenn der Pflegebedürftige seine Kosten selbst nicht mehr tragen kann, versucht der Staat auf die Verwandten zurückzugreifen und von ihnen die geleistete Sozialhilfe zurückzufordern. Dabei müssen Verwandten bereits dann Unterhalt zahlen, sobald sie pro Jahr mehr als 19.000 € netto verdienen.

Aufgrund der viel höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz, ist dieser Freibetrag jedoch nicht gleich für die Schweiz gültig. Im Haager Übereinkommen zum Unterhaltsrecht, müssen die weit höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz gesondert berücksichtigt werden.

 

Auskunftsersuchen

Muss man demnach also sofort Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse geben? Zunächst muss geprüft werden, ob das Auskunftsgesuch ordnungsgemäss zugestellt wurde. Denn nur dann ist man tatsächlich verpflichtet Auskunft zu geben. Häufig werden die Schreiben jedoch nicht korrekt zugestellt. Zu berücksichtigen bleibt aber auch, dass man sich nicht vor der Auskunftspflicht drücken kann, vielmehr kann die Behörde immer noch den offiziellen Weg ein Rechtshilfeverfahren einleiten.

 

Fazit

Wichtig ist sich frühzeitig darüber zu informieren ob das Auskunftsgesuch ordnungsgemäss zugestellt wurde. Zudem muss sich qualifizierter Rat geholt werden, damit die Unterhaltsberechnung übereinstimmend mit dem Haager Übereinkommen erstellt wird und man nicht zu hohe Unterhaltsbeträge leisten muss.

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2017-06-29T17:02:04+01:00 7. April 2016|Advokatur|

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