Gefälschte Gebührenrechnung nach Markeneintragung?

Gefälschte Gebührenrechnung nach MarkeneintragungOfferten oder Rechnungen für nutzlose Einträge in Registern und Verzeichnissen. Leider fallen immer wieder Anmelder von Marken beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) auf sie herein. Dies auch obwohl das Institut für geistiges Eigentum (IGE) schon lange und immer wieder auf der eigenen Homepage vor ihnen warnt. Mehr Infos hier.

 

Sind es Betrüger?

Betrüger darf man sie nur deshalb nicht nennen, da sie sich einen besonderen Trick ausgedacht haben. Nachdem man die Marke beim Institut für geistiges Eigentum eingetragen hat, wird diese nämlich öffentlich publiziert. Von hier bekommen die Unternehmen die Informationen über den Markeninhaber. Kurz darauf erhält man von ihnen eine Art Rechnung, bei der man aufgefordert wird, diese für eine Eintragung im Register zu begleichen.

 

Wie sieht sowas aus?

Die Firmen tarnen sich dabei häufig mit ähnlichen Namen wie die offiziellen Register. Ob nun „Zentralregister für Marken und Patente“ oder häufig auf auch Englisch „International Registration of Trademarks“ die Verwechslung mit den tatsächlichen Registern ist naheliegend. Teilweise werden auch ähnliche oder gleiche Formulare verwendet, wie dies die offiziellen Registerämter tun. Möglicherweise gibt es diese Zentralregister tatsächlich, nur sind diese für eine Markenregistrierung von keinerlei Relevanz. Denn wer recherchieren möchte, ob eine Marke bereits registriert wurde tut dies selbstverständlich auf der offiziellen Seite des IGE, DPMA  oder WIPO.

Denn nur deren Eintragungsbestätigungen haben tatsächlich Beweiskraft in Streitigkeiten um eingetragene Marken und bei Gericht.

 

Was steckt hinter der Rechnung?

Die vermeintliche Rechnung ist, wenn man sie ganz genau anschaut lediglich ein Angebot für die Eintragung der Marke in diesem nicht offiziellen Register. Klein gedruckt steht dort meist, dass es sich nicht um eine Rechnung handelt und dass man auch nicht verpflichtet ist diese einzuzahlen, sondern dass es sich angeblich nur um ein Angebot handelt die Marke eintragen zu lassen.

Aufgrund der sonstigen Gestaltung ist den meisten Empfängern dieser „Rechnungen“ jedoch nicht bewusst, dass es sich um ein solches inoffizielles Angebot handelt. Da die Ähnlichkeit mit den offiziellen Schreiben häufig so gleich ist, nehmen viele Markeneinträger gar nicht wahr, dass es sich nicht um eine offizielle Rechnung handelt.

 

Was kann dagegen getan werden?

Seit dem 1. April 2012 sind verschleierte Offerten für Eintragungen in nutzlosen Registern explizit vom Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst.

Polizei und Staatsanwaltschaften verfolgen Strafanzeigen wegen solcher Rechnungen. Ebenfalls kann man eine Klage auf dem Zivilrechtsweg einleiten, um einen allfällig bezahlten Betrag zurück zu holen. Häufig sind diese leider nicht durchsetzbar, weil sich die meisten Firmen beim genauen prüfen der Rechnung, im Ausland befinden oder auf den Rechnungen meist weder eine Rechtsform, noch eine Handelsregisternummer, noch ein Geschäftsführer oder Ähnliches angegeben ist. Somit ist es nicht möglich einen korrekten Beklagten zu bezeichnen. Häufig ist noch nicht einmal eine solche Firma existent.

 

Fazit: Gesundes Misstrauen bei Rechnungen walten lassen und lieber zweimal prüfen, von dem die Rechnung stammt. Denn leider wissen viele Anmelder nicht, dass diese gefälschten Gebührenrechnungen nichts mit dem IGE zu tun haben, weshalb sich diese Unternehmen immer noch ohne eine entsprechende Gegenleistung bereichern.

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2017-06-29T17:02:03+01:00 18. August 2016|Advokatur|

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