Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht

Wappen SchweizSie haben ein rechtliches Problem und beauftragen einen Rechtsanwalt, um dieses zu lösen. Dabei vergessen Sie im Eifer des Gefechtes, dem Anwalt mitzuteilen, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Sie gehen davon aus, dass Ihre Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten übernimmt.

Der Anwalt macht seine Arbeit und nun geht es darum, diese zu bezahlen.

Ihre Rechtsschutzversicherung lehnt nun die Übernahme der Kosten ab. Die Ablehnung der Kostenübernahme begründet sie z.B. damit, dass die Arbeiten begonnen worden sind, bevor der Fall bei der Rechtsschutzversicherung angemeldet worden ist, oder das Rechtsgebiet, aus dem Ihr Problem stammt, nicht versichert ist.

Wer bezahlt nun die Rechnung des Rechtsanwalts?

Die Rechnung des Rechtsanwalts bezahlt derjenige, der ihn mit der Angelegenheit beauftragt hat, in diesem Falle – Sie.

Wie Sie sich vor solchen Fehlern schützen?

  1. Teilen Sie dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens noch vor der ersten Besprechung mit, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
  2. Nehmen Sie vor dem ersten Termin mit Ihrem Rechtsanwalt Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und klären ab, ob die Kosten übernommen werden.

Unser persönlicher Kanzleiservice ist, dass wir noch vor Mandatsannahme kostenlos für unsere Klienten mit deren Rechtsschutzversicherung abklären, ob die Kosten für das Mandat übernommen werden.

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2017-06-29T17:02:05+01:00 8. Januar 2016|Advokatur|

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