Darf ich mit einem fremden Auto ins Ausland fahren?

UrlaubWer in der Ferienzeit nicht mit dem Flieger in die Ferien reist, der benutzt häufig das Auto als alternative Reisemöglichkeit. Wer nicht mit dem eigenen Auto fahren kann und sich deshalb ein Auto von einem Kollegen oder aus der Familie leiht sollte jedoch einiges beachten.

 

Vorkehrungen im und am Auto

Prüfen sie vor der Abfahrt, ob eine Notfallapotheke, ein Warndreieck und genügend Warnwesten im Auto sind. Klären Sie mit der Versicherung ab, ob die Versicherung auch Dritte als Fahrer beinhaltet und auch Auslandsunfälle genügen mitversichert sind.

Zudem muss man, wenn man ein Auto fährt, das nicht auf einen selbst angemeldet ist eine Vollmacht mitführen.

 

Vollmacht zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen

In dieser Vollmacht bestätigt der Fahrzeughalter, dass er ihnen erlaubt das Fahrzeug auch ins Ausland mitzuführen. Die Unterschrift des Fahrzeughalters muss notariell beglaubigt werden, eine Anwesenheit der Person die später das Fahrzeug fährt ist dabei nicht notwendig.

 

Warum ist eine solche Vollmacht nötig?

Leider werden viele Fahrzeuge gestohlen und dann zum weiteren Verkauf ins Ausland gebracht. Deshalb werden an den Grenzen stärkere Kontrollen bei Personen gemacht, auf die das Fahrzeug nicht persönlich zugelassen ist. Deshalb ist es sinnvoll eine entsprechende Vollmacht mitzuführen, aus der sich ergibt, dass sie das Fahrzeug ins Ausland bringen dürfen. Hat man keine solche Vollmacht dabei, kann es sein, dass man lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss oder sogar mit dem Fahrzeug nicht weiterfahren darf.

Unser Notariat hat eine entsprechende Vollmacht für Sie vorbereitet, die an allen Grenzen anerkannt ist. Nach Terminvereinbarung kann innerhalb von 48 Stunden eine entsprechende Vollmacht mit Ihnen beglaubigt werden.

 

Fazit:

Ausgerüstet mit der notariell beglaubigten Vollmacht können auch fremde Personen mit einem nicht auf sie zugelassenen Fahrzeug ins Ausland reisen.

 

 

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2017-06-29T17:02:03+01:00 25. August 2016|Advokatur|

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