Anwalts- und Gerichtskosten bei der Steuerdeklaration gelten machen

Advokatur-Klug-11Das Jahr neigt sich dem Ende und Rückblickend überlegt man sich, welche Kosten bei der Steuerdeklaration geltend gemacht werden können. Den meisten meiner Klienten ist bewusst, dass sie Kosten für den Weg zur Arbeit, die Mehrkosten bei der Verpflegung, sowie Weiterbildungen und Umschulungen bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit geltend machen können. Dies alles, insofern sie für die berufliche Ausübung erforderlich sind.

 

Kann man Anwalts- und Gerichtskosten von der Steuer abziehen?

Was den meisten jedoch nicht bekannt ist, dass man auch Anwalts- und Gerichtskosten bei der Steuerdeklaration unter dem Punkt „weitere Kosten“ geltend machen kann, insofern sie erforderlich sind und in einem direkten ursächlichen Zusammenhang zur Einkommenserzielung stehen.

 

Was bedeutet das genau?

Die Rechtsvertretung vor Gericht, bzw. die Gerichtskosten müssen zur Erhaltung, Sicherung oder Mehrung des beruflichen Einkommens aufgebracht worden sein.

Hatten sie also Beispielsweise eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich ihrer Lohnhöhe, so können sie die Anwalts- und Gerichtskosten bei der Steuer angeben.

Wichtig ist jedoch, dass diese Kosten nur von der Steuer abgezogen werden können, wenn ihr Arbeitgeber das Einkommen ganz oder teilweise bestritten hat und sie deshalb einen Anwalt aufsuchen mussten, bzw. ein Gerichtstermin anberaumt wurde.

 

Wann kann ich die Kosten also nicht geltend machen?

Alle Kosten für allgemeine Rechtsberatung, sowie Rechtsvertretung und Gerichtskosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem streitigen Einkommen stehen.Kantonsgericht

 

Hier ein paar Beispiele für Streitigkeiten, die sie bei der Steuerdeklaration unproblematisch geltend machen können:

  • Sie werden fristlos gekündigt und nehmen dies nicht hin. Sie nehmen sich einen Anwalt und erhalten eine Entschädigung, da die fristlose Kündigung ungerechtfertigt war.
  • In ihrem Arbeitsvertrag sind Gratifikationen vorgesehen, der Arbeitgeber weigert sich jedoch ihnen diese auszubezahlen. Sie schalten einen Anwalt ein, der in einem aussergerichtlichen Schriftwechsel ihren Arbeitgeber dazu bewegt die Gratifikation auf ihr Konto einzubezahlen.

 

Gilt dies auch bei Unterhaltsansprüchen und Erbschaften?

Wenn sie einen Anwalt aufsuchen mussten oder sogar einen Gerichtstermin anberaumen mussten, um einen Unterhaltsanspruch vom geschiedenen Ehemann oder der Ehefrau durchzusetzen oder auch Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder zu erhalten, so können sie auch diese Kosten bei der Steuer einreichen.

Haben sie eine Streitigkeit die sich auf die Verteilung der Erbschaft bezieht, dann können Sie auch diese Kosten bei der Steuerdeklaration geltend machen.

 

Fazit: Bei Streitigkeiten, die ihr Einkommen direkt betreffen können sie Kosten für Anwalt und Gericht in der Steuerdeklaration geltend machen. Vergessen Sie dabei nicht, die Aufwendungen detailliert zu belegen (Rechnungen, Einzahlungsbelege für Gerichtskosten beilegen). Sie können die Kosten sogar dann abziehen, wenn sie den Streit verloren haben.

 

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2017-06-29T17:02:00+01:00 1. Dezember 2016|Advokatur|

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