Rechtsberatung gibt es wie Sand am Meer. Man erhält Sie nicht nur bei Banken und Versicherungen nebenbei, sondern auf Nachfrage auch beim Nachbarn oder am Stammtisch.
Eins haben diese Personen jedoch gemeinsam. Sie haben (meist) weder ein abgeschlossenes Jurastudium, noch die praktischen Kenntnisse bei der Umsetzung des Rechts.
Die im staatlichen Anwaltsregister eingetragenen Anwälte haben nicht nur das zur Ausübung des Anwaltsberufes notwendige Anwaltspatent (Fähigkeitszeugnis) sondern müssen zusätzlich integer und vor allem unabhängig sein.
Für Sie als Klienten bedeutet dies, dass der Anwalt Ihre Interessen wahrnimmt.
Solche Berater von Verbänden, Banken und Versicherungen die Ihnen gleichfalls Rechtsberatung anbieten, sind bereits durch ihren Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber zur Wahrung seiner Interessen verpflichtet. Eine unabhängige Beratung ist somit Ihnen gegenüber nicht mehr möglich.
Lassen Sie sich deshalb von einem Anwalt beraten, der nur Ihre Interessen berücksichtigt.
