Warum gibt es Zeugen und was sind die Voraussetzungen?

Warum gibt es Zeugen und was sind die VoraussetzungenBei Erbverträgen und Testamenten, die notariell beurkundet werden, ist es gesetzlich Pflicht, dass zwei Zeugen anwesend sind. Diesen beiden Zeugen hat der Erblasser unmittelbar nach der Datierung und Dateizeichnung in Gegenwart der Urkundsperson zu erklären, dass er die Urkunde gelesen habe und dass sie seine letztwillige Verfügung enthalte. Die Zeugen bestätigen mit ihrer Unterschrift auf der Urkunde, dass der Erblasser diese Erklärung abgegeben hat und dass er dabei Verfügungsfähig gewesen ist.

Vielen Leuten ist dies unangenehm und sie fragen, weshalb fremde Personen bei der Beurkundung anwesend sein müssen. Zunächst hat dies eine Beweisfunktion, denn der Erbvertrag bzw. das Testament kommend erst zur Durchsetzung, wenn zumindest eine der erklärenden Personen bereits verstorben ist. Sollten die Erben dann Einwendungen gegen diesen Erbvertrag, bzw. das Testament machen, wie etwa der Erblasser war zum Zeitpunkt der Erklärung nicht mehr Verfügung fähig, so kann dies rückwirkend nur durch die Befragung der Zeugen festgestellt werden. Auch können diese dann bestätigen, dass der Erblasser ausdrücklich erklärt hat, er wünsche diese Verfügung.

 

Voraussetzungen der Beurkundungszeugen

Die Beurkundungszeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie müssen selbst handlungsfähig sein
  • sie dürfen nicht vorbestraft sein
  • sie müssen lesen und schreiben können
  • sie dürfen mit dem Erblasser nicht in gerader Linie verwandt sein und Geschwister bzw. Ehegatten der Geschwister oder Ehegatte des Erblassers sein.
  • sie dürfen nicht mit dem Notar verwandt sein

 

Verschwiegenheit

Die Zeugen werden die Hilfspersonen des Notars betrachtet. Sie unterliegen der Verschwiegenheitsverpflichtung, das bedeutet, dass sie keine Angaben über die Person des Erblassers oder Inhalte der Urkunde gegenüber Dritten machen dürfen. Ein Verstoss dagegen, würde strafrechtliche Konsequenzen haben. Nur im Fall eines Gerichtsverfahrens, dürfen die Zeugen Angaben über die Durchführung der vorgenommenen Beurkundung gegenüber dem Richter machen.

 

Fazit:

Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Zeugen bei der Beurkundung anwesend sind. Durch sie wird abgesichert, dass keine unbegründeten Einwendungen gegen den Erbvertrag bzw. das Testament gemacht werden können.

 

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2017-06-29T17:02:04+01:00 8. März 2016|Notariat|

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