Generell kann man jede Person für die verschiedensten Dinge bevollmächtigen bzw. auch eine Generalvollmacht, d.h. eine Vollmacht für alles erstellen und diese beglaubigen lassen. Bei den meisten Ämtern und Behörden werden diese Vollmachten, mit beglaubigten Unterschriften anerkannt.
Leider gibt es einige Banken in der Schweiz, die diese Arten von Vollmachten nicht akzeptieren. Die Banken verlangen, dass man Bank eigene Formulare der jeweiligen Bank benutzt, die sich nur auf bestimmte Bank Beziehungen beschränken. Sie begründen dies damit, dass diese Vollmachten bei Ihnen hinterlegt werden und somit Sicherheit darüber besteht, ob die Vollmacht noch Geltung haben oder bereits zurückgezogen worden sind. Werden also selbst erstellte Vollmachten vorgelegt, so verweigerte die Bank ihre Tätigkeit gegenüber der bevollmächtigten Person.
Darf die Bank dies?
Eine Generalvollmacht mit beglaubigter Unterschrift ist grundsätzlich rechtswirksam. Im Geschäftsverkehr kann eine Bank jedoch selber bestimmen, welche Vollmachten sie akzeptieren.
Achten Sie auch darauf, ob die Vollmacht nur zu Lebzeiten des Vollmachtgebers gilt, oder ob diese auch über den Tod hinaus wirkt.
Fragen Sie deshalb im Zweifel lieber bei ihrer Bank nach, ob eine eigene Bankvollmacht benutzt werden muss und inwiefern sie Wirksamkeit hat.
Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Dokument nehmen wir gerne für Sie vor.
