Wie erstelle ich eine Vollmacht für die Abholung der Post

Advokatur-Klug-15Die Schweizerische Post verlangt bei Abholung der Post durch Dritte und sogar von ledigen Paaren und Ehepaaren mit unterschiedlichen Nachnamen eine Vollmacht. Früher war die Vollmacht kostenlos, heute verlangt die Post eine Einrichtungsgebühr von CHF 30.00 und für jedes neue Anmelden eine Gebühr von CHF 12.00.

Diese kosten kann man sich jedoch sparen. Wenn man der Person eine Vollmacht ausstellt, in der man seine Unterschrift notariell beglaubigen lässt. Die Person muss die Vollmacht dann nur noch bei der Post vorweisen. Nach unzähligen Kundenbeschwerden akzeptiert die Post diese Vollmachten nunmehr wieder Schweizweit.

Zudem kann gewählt werden, ob die Vollmacht nur für die Abholung der Post gelten soll, oder auch die Person dazu ermächtigen soll, Bankgeschäfte bei der Post für den Vollmachtgeber erledigen zu können.

Eine entsprechende Vollmacht erhalten Sie bei uns kostenlos, wenn Sie die Beglaubigung der Unterschrift bei uns durchführen lassen.

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2017-06-29T17:02:05+01:00 2. Februar 2016|Notariat|

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