Eine Vollmacht richtig erstellen

NotarEine Vollmacht kann erstellt werden, falls Sie selbst keine Zeit haben, eine Angelegenheit vor Ämtern oder Behörden vorzunehmen, wie etwa das Abmelden eines PKW vor dem Strassenverkehrsamt. In der heutigen Zeit ist es aber auch wichtig, nicht erst im Rentenalter für den Notfall eine Vollmacht zu erstellen. Gerade bei Paaren, bei denen das Konto nur auf den Namen einer Person läuft, oder auch wenn ein Unternehmen besteht, dass es auch im Notfall fort zu führen gilt.

In Fällen in denen eine Person ins Spital muss, dement wird oder sogar stirbt, kann es Probleme geben, wenn eine solche Vollmacht nicht vorhanden ist.

Wie vorgehen?

Machen Sie sich zunächst Gedanken für welche Geschäfte eine Vollmacht gegeben werden soll. Dabei müssen sie keine Generalvollmacht erteilen sondern können einzelne Geschäfte, an verschiedene Bevollmächtigte erteilen. Überlegen Sie sich dabei gut wer als Vollmachtnehmer infrage kommt, dies ist vor allem eine Frage des Vertrauens.

Erstellen Sie dann für jedes Bankkonto eine spezifische Bankvollmacht, fragen Sie dazu bei der Bank nach, ob ein bankeigenes Formular dafür verwendet werden muss.

Setzen Sie für den Fall der Urteilsunfähigkeit einen Vorsorgeauftrag auf und erstellen letztendlich eine Vollmacht bzw. eine Generalvollmacht für die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und sonstigen Drittparteien.

Vergessen Sie dabei nicht, die Unterschrift auf jeder Vollmacht von einem Notar öffentlich beglaubigen zu lassen. Nur dann wird die Vollmacht auch anerkannt.

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2017-06-29T17:02:05+01:00 22. Januar 2016|Notariat|

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