Weil ein Ehevertrag unter Ehepaaren im Allgemeinen als „unromantisch“ gilt, wird er immer noch selten geschlossen. Zudem geht man zum Zeitpunkt der Heirat immer noch davon aus, dass die Ehe glücklich bleiben wird.
In einigen Fällen kann ein Ehevertrag jedoch sinnvoll sein. Viele Leute gehen davon aus, dass ein Ehevertrag nur dazu da ist, sich für eine Scheidung zu rüsten. Dabei wird oftmals übersehen, dass sich Ehegatten auch für den Todesfall mithilfe eines Ehevertrages gegenseitig begünstigen können.
Wird vertraglich kein besonderer Güterstand vereinbart, so gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Dies kann dazu führen, dass der überlebende Ehegatte das Haus verkaufen muss, um den erbberechtigten Kindern Ihren Erbanteil auszahlen zu können. Dies meist dann, wenn nur wenig Barvermögen vorhanden ist und ein Grossteil des Vermögens der Ehegatten im Haus investiert ist, was bei 90 % der Ehepartner heutzutage der Fall ist.
Optimierung durch einen Ehevertrag
Damit der überlebende Ehepartner nicht kurzfristig und zu ungünstigen Konditionen das Eigenheim veräussern muss, kann eine Optimierung durch einen Ehevertrag bzw. durch einen Ehe- und Erbvertrag vorgenommen werden. Generell kann der gesetzlich vorgesehene hälftige Ausgleich zwischen den Errungenschaften je nach Bedarf abgeändert werden. Dabei ist nicht nur möglich, die Ausgleichsquoten abzuändern, sondern es ist zudem auch möglich, bei einzelnen Vermögenswerten ganz auf eine Teilung zu verzichten. Der Scheidungs- und der Todesfall kann dabei unterschiedlich geregelt werden. Viele Ehepartner wollen sich im Todesfall maximal gegenseitig absichern, ganz im Gegensatz zur Scheidung. Dies kann dadurch erzielt, dass nur im Todesfall dem Partner die gesamte Errungenschaft zugewendet wird.
Um die Existenzgrundlage nicht zu gefährden, kann es Sinn machen die grundsätzlich hälftige Teilung abzuändern. Dies etwa wenn Kinder oder Unternehmen von der Erbschaft oder Trennung betroffen sind, oder auch bei extrem unterschiedliche hohen Einkommen. So kann man beispielsweise nach der Ehescheidung den Erhalt und die Weiterführung des Unternehmens sichern. So ist es möglich, Vermögenswerte, die für den Betrieb des Unternehmens notwendig sind, dem Eigengut zuzuweisen und damit eine Teilung zu verhindern.
Ehe- und Erbvertrag
Die gemeinsame Erstellung eines Ehe- und Erbvertrages ist sinnvoll, wenn nicht nur Scheidungsfolgen, sondern auch erbrechtliche Regelungen vorgenommen werden möchten. Dabei kann der Ehe- und Erbvertrag jederzeit, auch während der Ehe geschlossen werde. Auch kann vereinbart werden, dass dessen Wirkung rückwirkend ab Eheschluss gelten soll.
Wichtig ist, dass sowohl ein Ehevertrag, als auch ein Ehe- und Erbvertrag zwingend notariell zu beurkunden ist.
